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Reise- und Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Vertrages.
Mit der schriftlichen Anmeldung bieten Sie der Firma" kanutours-fulda "den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung erkennen Sie die nachstehenden Bedingungen an. Grundlage des Vertrages sind die Leistungen, die in dem zur Zeit gültigen Prospekt beschrieben werden. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Bestätigung zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den unterzeichnenden Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer

2. Bezahlung.
Nach Erhalt der Bestätigung überweisen Sie uns 50 % des Gesamtbetrages. Bis zum Veranstaltungsbeginn ist der Restbetrag unaufgefordert auf unser Konto zu zahlen. Beim Kanu Verleih erfolgt die Materialausgabe nur dann, wenn der Restbetrag am Abfahrtstag bar eingezahlt oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Alternativ erkennen wir auch einen von der ausführenden Bank abgestempelten Überweisungsträger an.

3. Leistung- und Leistungsänderung.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben im gültigen Prospekt sowie den zusätzlichen Angaben in den übersandten Unterlagen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und, die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung/Nutzung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen/-Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4. Preisänderung.

Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und vertraglich festgelegten Preise zu ändern, soweit dies aus nicht vorhersehbaren Gründen erforderlich wird und zwischen Preisbestätigung und dem vereinbarten Antritt der Reise mehr als vier Monate liegen. Hierüber müssten wir Sie spätestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Sie sind berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes zurückzutreten, falls sich der Preis um mehr als 10 % erhöht.

5. Rücktritt/Umbuchung durch den Kunden.

Sie können jederzeit vor Beginn durch eine schriftliche Erklärung von der gebuchten Leistung zurücktreten. Wir können eine Entschädigung in Form eines pauschalierten Anteils des Preises verlangen, der sich wie folgt ergibt: Rücktritt von der Veranstaltung 29 bis 18.Tag vor Beginn 20 %,vom 17. bis 10. Tag 50 %,vom 9. bis 6.Tag 75 %, vom 5.bis zum vorletzten Tag 90 %,treten Sie am Tag vor der Veranstaltung zurück oder treten nicht zu der Veranstaltung an, behalten wir Anspruch auf den vollen Preis. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Datum des Eingangs der Kündigung bei uns. Dem Kunden bleibt der Nachlass eines geringeren Schadens vorbehalten. Nehmen Sie nach der Buchung der Veranstaltung Änderungen vor, so können wir eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 5,- € pro Umbuchung und Person erheben. Eine Absage seitens des Kunden aus wetterbedingten Gründen ist grundsätzlich nicht möglich.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen.

Nehmen Sie einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so entsteht kein Erstattungsanspruch des ganzen oder von Teilen des Preises.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter.

Der Veranstalter kann die gebuchte Leistung absagen wenn es die Umstände(schlechtesWetter) erfordern.Wir können das Rücktrittsrecht auch in Anspruch nehmen, wenn die planmäßige Durchführung durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erheblich beschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen höherer Gewalt oder plötzlicher Erkrankung des Veranstaltungsleiters u.s.w. Nach Beginn der Veranstaltung – wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder, wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir aus diesem Grunde, so behalten wir den Anspruch auf den Preis. Bei der Kündigung nach Beginn der Veranstaltung werden wir durch den jeweiligen Leiter und/oder Vertragspartner vertreten. Infolge der Kündigung entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

8. Kündigung infolge höherer Gewalt.

Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich gefährdet, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Beginn aus sogenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Preis unverzüglich zurück, ein darüber hinaus gehender Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn der Veranstaltung, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Falle werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls der Vertrag die Rückbeförderung versah, zurückgeführt. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last. kanutours-fulda kann bis zur letzten Minute vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Ereignisse wie Hochwasser, Sturm, Umweltkatastrophen u.s.w. einen sicheren Verlauf der Veranstaltung nicht zulassen würden oder behördliche Anweisungen dies verlangen. Muss eine Veranstaltung, die aus der Kombination mehrerer Leistungen besteht, wegen Hochwassers in ihrem Verlauf geändert werden, wird von kanutours-fulda ein Alternativprogramm angeboten. Stornierung ist in diesem Falle weder vom Veranstalter noch vom Kunden zulässig.

9. Haftung des Veranstalters.

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht für : gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung der gebuchten Leistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten, die Verkehrssicherheit der Gerätschaften . Wir haften für ein Verschulden der mit Leistungserbringung vertrauten Personen. Wird im Rahmen einer Veranstaltung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so regelt sich in diesem Falle eine etwaige Haftung nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten.  Kanus sollten vor Inanspruchnahme überprüft werden. Das Anlegen von Schwimmwesten ist bei der Benutzung eines Kanus Pflicht. Für Unfälle, die bei Sport- und Freizeitaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Insbesondere bei Wander- Rad- und Kanutouren ist der Kunde für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrsordnung und der Binnenschifffahrtsordnung verantwortlich. Er haftet dabei für alle Schäden, die er sich und anderen zufügt selbst. Auf die besonderen Gefahren des Genusses von Alkohol während der Veranstaltung weisen wir ausdrücklich hin. Der Kunde versichert, dass er gesund und in der Lage ist, die Anstrengungen im Rahmen der Veranstaltung ohne gesundheitliche Beeinträchtigung zu bewältigen. Insbesondere versichert er, keine Herz-/Kreislaufbeschwerden, keine schwerwiegenden orthopädischen Probleme und Erkrankungen oder andere, eine körperliche Tätigkeit nicht zulassende gesundheitliche Beeinträchtigung zu haben. Über etwaige Beschwerden hat der Kunde kanutours-fulda unaufgefordert zu unterrichten und auf Verlangen ein ärztliches Tauglichkeitsattest vor Beginn der Veranstaltung vorzulegen. Müssen wir aus den oben genannten gesundheitlichen Gründen die Durchführung der Veranstaltung ablehnen, so hat der Kunde kein Recht auf Durchführung, er erhält aber den gezahlten Preis zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Die Teilnahme ohne ärztliches Einverständnis an einer Veranstaltung geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.

10. Versicherung.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflichtversicherung zu Ihrer eigenen Sicherheit.

11. Gepäcktransport.
Für von uns transportiertes Gepäck haften wir nicht bei Verlust oder Beschädigung. Pro Person sind bei Gepäcktransfer durch den Veranstalter maximal zwei Gepäckstücke pro Reisendem im Preis enthalten. Die Gepäckstücke müssen deutlich mit Namen und Adresse gekennzeichnet und für den Transport gut verschlossen sein.

12. Haftungsbeschränkung.
Unsere vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis bei kanutours-fulda Veranstaltungen beschränkt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

13. Gewährleistung.

Die Ansprüche des Kunden von kanutours-fulda bei Mangelhaftigkeit der Reise richten sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Rechtes (§§ 651 c bis f BGB). Gleiches gilt für den Ausschluss unserer Gewährleistung, sowie für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (621 g BGB). Schadensersatzansprüche des Kunden (651 f BGB) unterliegen den in Nummer 12 genannten Haftungsbeschränkungen.

14. Bestimmungen Kanuverleih.

Kanus und Ausrüstung sind gereinigt und persönlich zu übergeben. Bei Nichteinhaltung entstehen zusätzliche Kosten. Die Kanus sind zusammen mit einem Mitarbeiter von kanutours-fulda auf einem Trailer aufzuladen. Insbesondere ist das betreten Der Auenschutzgebiete(FFH Gebiet) strengstens verborten.Zuwiderhandlungen können hohe Strafen nach sich ziehen. Der Kunde verpflichtet sich, das angemietete Kanu nur von Personen, die älter als zwölf Jahre sind führen zu lassen und die Zahl der für das Kanu zugelassenen Personen nicht zu überschreiten.

15. Umweltschutz.

Sie verpflichten sich, die Natur schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann am Ende der Fahrt an unseren Fahrzeugen entsorgt werden. Sie verpflichten sich, an den befahrenen Flüssen die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung und des Auenverbundes einzuhalten und nur die zugelassenen Ein- und Ausstiegsstellen, Rastplätze und Übernachtungsstellen, über die Sie von kanutours-fulda informiert werden, zu benutzen.

16. Beschädigungen.

Werden Ausrüstungsgegenstände beschädigt oder gehen sie durch das Verschulden des Kunden verloren, müssen wir die Reparatur bzw. Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen.

17. Mitwirkungspflicht.

Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Kunden von kanutours-fulda sind insbesondere verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich uns vor Ort bzw. unserer Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Ist ein Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Hotelier, Gastronom, Transferunternehmer). Sofern dies möglich ist, wird für Abhilfe gesorgt. Unterlassen Sie es einen Mangel sofort anzuzeigen, so tritt ein Gewährleistungsanspruch nicht ein.

18. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung.

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung von Leistungen haben kanutours-fulda Kunden innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Später eingehende Ansprüche sind unbeachtlich. 19. Salvatorische Klausel.  Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im übrigen.